|          Interview Radio Kanalratte mit Marktleiter Dominik Rago. Thema Johannimarkt Nr. 244, 2011  | 
      Wie es  zur Verleihung des Marktrechtes im Jahre 1767 kam
        Die Spezialakten des  Generallandesarchivs Karlsruhe geben darüber Aufschluß, und die folgenden  Zeilen sind der Grenzacher Chronik „Aus der Geschichte von Grenzach von  Oberpfarrer Dr. Jakob Ebner entnommen, die sinngemäß den damaligen  Schriftwechsel wiedergeben. 
          So schrieben am 8. Januar  1767 der Vogt Fritz Braun, der Stabhalter Jakob Herzog und der  Gemeindeschaffner Jakob Wetzel an den Markgrafen folgendes: 
          Eurer  Durchlaucht ist gnädigst erinnerlich, daß dahier der Professionisten von  vielerlei Art nicht wenig sich aufhalten und die Lage des allhiesigen Ortes so  beschaffen ist, daß zwei Vieh- und Krämermärkte dem Ort zu besserer Nahrung  gereichen könnten. Die Nähe der Stadt Basel, wohin die allergrößte Passage hier  durchgeht, macht uns Hoffnung und wird vieles dazu beitragen zum Aufkommen  solcher Jahrmärkte. Da nun wohl um eines solchen kleinen Ortes willen aus  entfernten Landen keine große Menge von Kaufleuten und Händlern zu erwarten  ist, so kommen doch der Basler Messe wegen von allen Seiten her Verkäufer in  großer Anzahl. Da diese sich nun immer schon etliche Tage vor der Messe in  Basel einfinden, wäre es günstig, einen Vieh- und Krämermarkt am 22. Oktober  anzuordnen. Es würden solche, da der Ort nur eine Stunde von Basel entlegen  ist, gerne einen Versuch machen, ihre Waren abzusetzen oder dahier sich zu  erhandeln. Wir bitten um die Gnade, zu solcher Zeit einen solchen Markt  abhalten zu dürfen. 
        Der 24.  Juni oder Johannes-Baptist-Tag ist von alten Zeiten her dahier zu der Kirchweih  bestimmt gewesen, auf welchen sich immer, bis vor etlichen Jahren, Krämer  eingefunden haben, obgleich die Kirchweih der Reinigung des Glaubens wegen  solange und seit verschiedenen Jahren abgestellt wurde. Es ist daher zu  vermuten, daß sich auf solchen Tag bald wieder Leute einfinden würden. Im Namen  der Gemeinde bitten wir unterthänigst, uns die Erlaubnis zu geben, diesen  ersten Markt im Jahre zu diesem Zeitpunkt zu besserer Nahrung des Ortes halten  zu dürfen.         
        Von  Wallbronn vom Oberamt hat dann dieses Schreiben an den Markgrafen durch ein  Schreiben vom 10. Januar 1767 unterstützt. Darin lesen wir: Eurer Durchlaucht  ist bekannt, daß durch den Ort Grenzach eine Hauptlandstraße von Basel nach  Schaffhausen in die Schweiz geht und daß sich seit etlichen Jahren schon  allerhand Professionisten daselbst bürgerlich eingelassen haben, welche ihre  Nahrung, wie man äußerlich zu vernehmen hat, reichlich erwerben können. Eben  aus diesen und denen von den Vorgesetzten schon in einer vorhandenen  Bittschrift noch weiter angeführten Umständen ist nicht daran zu zweifeln, daß  ein Vieh- und Krämermarkt zu Grenzach von Käufern und Verkäufern frequentiert  werden dürfte. Wir nehmen uns daher die unterthänigste Freiheit, Ihnen das  Gesuch umso mehr zu empfehlen, als durch die Haltung solcher Jahrmärkte durch  das angrenzende Basel und Österreich nicht nur fremdes Geld in unser Land  gebracht, sondern auch Eurer Interesse, in Ansehung des Ohmgeldes und Akzises,  gefördert wird. 
        Karlsruhe  antwortet dem Oberamt bereits am 21. Januar 1767 durch J. H. Schott von  Schottenstein wie folgt: 
        Die  Vorgesetzten des Ortes Grenzach bitten, zweimal im Jahr, um 24. Juni dem Joh.  Baptisttag und am 22. Oktober einen Vieh- und Krämermarkt abhalten zu dürfen,  laut beifälligem Oberamtsbericht, da durch den Ort Grenzach eine  Hauptlandstraße von Basel nach Schaffhausen in die Schweiz geht und sieh seit  etlichen Jahren allerhand Pro- 
        fessionisten daselbst bürgerlich eingelassen haben, welche ihre Nahrung  reichlich erwerben können. 
        Ein entsprechender Beschluß sagt uns folgendes: 
        Es ist bekannt, daß in  der Nähe der Stadt Basel sich viele Professionisten aufhalten und kurz vor der  Basler Messe um deretwillen von überallher Käufer und Verkäufer in großer Zahl  kommen, am 22. Oktober sowie auch am 24. Juni, und es sei zu vermuten, daß um  diese Zeit ein Vieh- und Krämermarkt dem Ort einigen Gewinn und mehr Nahrung  verschaffen könne.  
        Die Bittschrift wird  genehmigt. 
       
 
      
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