Johannimarkt Grenzach seit 1767

 

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Interview Radio Kanalratte mit Marktleiter Dominik Rago. Thema Johannimarkt Nr. 244, 2011

Wie es zur Verleihung des Marktrechtes im Jahre 1767 kam

Die Spezialakten des Generallandesarchivs Karlsruhe geben darüber Aufschluß, und die folgenden Zeilen sind der Grenzacher Chronik „Aus der Geschichte von Grenzach von Oberpfarrer Dr. Jakob Ebner entnommen, die sinn­gemäß den damaligen Schriftwechsel wiedergeben.
So schrieben am 8. Januar 1767 der Vogt Fritz Braun, der Stabhalter Jakob Herzog und der Gemeindeschaffner Jakob Wetzel an den Markgrafen folgendes:
Eurer Durchlaucht ist gnädigst erinnerlich, daß dahier der Professionisten von vielerlei Art nicht wenig sich aufhalten und die Lage des allhiesigen Ortes so beschaffen ist, daß zwei Vieh- und Krämermärkte dem Ort zu besserer Nah­rung gereichen könnten. Die Nähe der Stadt Basel, wohin die allergrößte Passage hier durchgeht, macht uns Hoff­nung und wird vieles dazu beitragen zum Aufkommen solcher Jahrmärkte. Da nun wohl um eines solchen kleinen Ortes willen aus entfernten Landen keine große Menge von Kaufleuten und Händlern zu erwarten ist, so kommen doch der Basler Messe wegen von allen Seiten her Verkäufer in großer Anzahl. Da diese sich nun immer schon etliche Tage vor der Messe in Basel einfinden, wäre es günstig, einen Vieh- und Krämermarkt am 22. Oktober anzuordnen. Es würden solche, da der Ort nur eine Stunde von Basel ent­legen ist, gerne einen Versuch machen, ihre Waren abzu­setzen oder dahier sich zu erhandeln. Wir bitten um die Gnade, zu solcher Zeit einen solchen Markt abhalten zu dürfen.
Der 24. Juni oder Johannes-Baptist-Tag ist von alten Zeiten her dahier zu der Kirchweih bestimmt gewesen, auf wel­chen sich immer, bis vor etlichen Jahren, Krämer eingefun­den haben, obgleich die Kirchweih der Reinigung des Glaubens wegen solange und seit verschiedenen Jahren abgestellt wurde. Es ist daher zu vermuten, daß sich auf solchen Tag bald wieder Leute einfinden würden. Im Namen der Gemeinde bitten wir unterthänigst, uns die Erlaubnis zu geben, diesen ersten Markt im Jahre zu die­sem Zeitpunkt zu besserer Nahrung des Ortes halten zu dürfen.

Von Wallbronn vom Oberamt hat dann dieses Schreiben an den Markgrafen durch ein Schreiben vom 10. Januar 1767 unterstützt. Darin lesen wir: Eurer Durchlaucht ist bekannt, daß durch den Ort Grenzach eine Hauptland­straße von Basel nach Schaffhausen in die Schweiz geht und daß sich seit etlichen Jahren schon allerhand Profes­sionisten daselbst bürgerlich eingelassen haben, welche ihre Nahrung, wie man äußerlich zu vernehmen hat, reichlich erwerben können. Eben aus diesen und denen von den Vorgesetzten schon in einer vorhandenen Bittschrift noch weiter angeführten Umständen ist nicht daran zu zweifeln, daß ein Vieh- und Krämermarkt zu Grenzach von Käufern und Verkäufern frequentiert werden dürfte. Wir nehmen uns daher die unterthänigste Freiheit, Ihnen das Gesuch umso mehr zu empfehlen, als durch die Haltung solcher Jahrmärkte durch das angrenzende Basel und Österreich nicht nur fremdes Geld in unser Land gebracht, sondern auch Eurer Interesse, in Ansehung des Ohmgeldes und Akzises, gefördert wird.
Karlsruhe antwortet dem Oberamt bereits am 21. Januar 1767 durch J. H. Schott von Schottenstein wie folgt:
Die Vorgesetzten des Ortes Grenzach bitten, zweimal im Jahr, um 24. Juni dem Joh. Baptisttag und am 22. Oktober einen Vieh- und Krämermarkt abhalten zu dürfen, laut beifälligem Oberamtsbericht, da durch den Ort Grenzach eine Hauptlandstraße von Basel nach Schaffhausen in die Schweiz geht und sieh seit etlichen Jahren allerhand Pro-
fessionisten daselbst bürgerlich eingelassen haben, welche ihre Nahrung reichlich erwerben können.
Ein entsprechender Beschluß sagt uns folgendes:
Es ist bekannt, daß in der Nähe der Stadt Basel sich viele Professionisten aufhalten und kurz vor der Basler Messe um deretwillen von überallher Käufer und Verkäufer in großer Zahl kommen, am 22. Oktober sowie auch am 24. Juni, und es sei zu vermuten, daß um diese Zeit ein Vieh- und Krämermarkt dem Ort einigen Gewinn und mehr Nahrung verschaffen könne.
Die Bittschrift wird genehmigt.